Jäger muss sich öffentlich entschuldigen und Geldstrafe zahlen

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22.1.2016 – Jagd und Recht

Jäger muss sich öffentlich entschuldigen und Geldstrafe zahlen

Vor dem Verwaltungsgericht Greifswald ist jetzt ein Vergleich geschlossen worden. Weil ein 74-jähriger Jäger ein totes Reh hinter seinem Auto hergeschleift hatte, muss er 500 Euro an den Landesjagdverband zahlen und sich öffentlich entschuldigen. [mehr]

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