Gerichtsentscheid: NRW-Fundbüros müssen streunende Katzen aufnehmen
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16.10.2015 – Jagd und Recht
Die Fundbüros der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden müssen von Jägern aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat laut einer Mitteilung des Landesjagdverbands (LJV) jetzt das Verwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess entschieden. [mehr]