Sozialwahl: Rücksendefrist für Unterlagen verlängert

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Viele Jäger beschweren sich dass sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Sie hat in einer Pressemitteilung außerdem mitgeteilt, dass auch Antworten, die später eingehen, soweit wie möglich noch bearbeitet würden.

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