Neue Monitoring-Regelung für Schweinepest

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Ab sofort gilt die neue „Schweinepest-Monitoring-Verordnung“ des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Diese regelt Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden im Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie der klassischen Schweinepest (KSP). Sie verpflichtet Jäger (§2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten) zur Kooperation mit den örtlichen Veterinärämtern.

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