Einsatz von Wildkameras erlaubt

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„Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit dem LfDI konnten wir eine Einigung bezüglich des Einsatzes von Wildkameras erzielen und somit Rechtssicherheit für die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern schaffen“, sagt LJV-Vizepräsident und Justitiar Dieter Mahr. „Mit den gemeinsam erarbeiteten Regeln zum Einsatz der Technik, enden die zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen der Vergangenheit. Die Richtlinien, die ab sofort für Rheinland-Pfalz gelten, heben sich wohltuend von den teilweise sehr viel stringenteren Vorgaben in anderen Bundesländern ab.“

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