Fundbüros müssen Katzen aufnehmen
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung tappt mit ihrem umstrittenen Landesjagdgesetz von einer juristischen Falle in die nächste. Nun stellt sich heraus, dass die Städte und Gemeinden eine Folge ausbaden müssen, mit der sie nie gerechnet haben und für die sie nicht gerüstet sind. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben entschieden, dass die kommunalen Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster). Tags: MinisterRemmelJagdgesetzGesetzNRWNordrhein-WestfalenLJVLJV Nordrhein-Westfalen