Dahme-Spreewald übernimmt Kosten für Trichinenuntersuchung
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Mit der generellen Befreiung geht der Landkreis weit über die Forderung des LJVB hinaus, der eine Gebührenbefreiung lediglich für Frischlinge angemahnt hatte. Bedingung für den Kostenerlass ist die gleichzeitige Abgabe einer Blutprobe für die Untersuchung auf Schweinepest. Leider ist diese Aktion aber bis zum 31. Oktober befristet.
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