Richter halten Landesjagdgesetz für verfassungswidrig
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Das umstrittene nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz gerät unter wachsenden juristischen Druck. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält das im Frühjahr 2015 verabschiedete Gesetz in einem wesentlichen Punkt für verfassungswidrig und legt es nach seinem am Freitag (3. Juni) mitgeteilten Beschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor (Az. 8 K 3614/15). Dort sind mit Unterstützung des Landesjagdverbandes zuvor bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingelegt worden.
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