Verunsicherung bei Behörden und Jägern wächst

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

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