LJV Baden-Württemberg begrüßt Zulassung von Schalldämpfern

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Um ein vielfaches lauter als ein startendes Flugzeug ist der Schussknall eines Jagdgewehres! Bei 120 Dezibel liegt die Schmerzgrenze, ein Gewehrschuss liegt bei über 140 dB. Ein Knall reicht aus, um das Gehör dauerhaft zu schädigen. Kapselgehörschützer können das Risiko zwar reduzieren, aber nicht jeder hat immer und überall diese Hilfen auf den Ohren. Daher begrüßt der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) ausdrücklich den erleichterten Erwerb von Schalldämpfern bei der Jagdausübung durch das Innenministerium.

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