Schalldämpferregelung in Rheinland-Pfalz gelockert
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Verboten waren Schalldämpfer im Jagdbetrieb zwar nicht, doch bürokratische Hürden machten den Erwerb nahezu unmöglich. Das ändert sich nun, denn das Innenministerium empfiehlt seinen nachgeordneten Waffenbehörden, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.
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