Fundbüros müssen streunende Katzen annehmen

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Fundbüros der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen von Jägern aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 15. Oktober in einem Musterprozess entschieden (Az. 1 L 1290/15). Ein Jagdaufseher hat mit Unterstützung des Landesjagdverbandes NRW den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung gegen die Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld) erstritten. Das Fundbüro der Gemeinde hatte sich geweigert, eine von dem Jäger aufgenommene Katze anzunehmen.

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